Beim Immobilienkauf gilt zwischen Privatpersonen meist der Grundsatz „Gekauft wie gesehen“. Das bedeutet: Übersehen Sie bei der Besichtigung gravierende Mängel wie feuchte Wände oder Hausschwamm, bleiben Sie später auf den Sanierungskosten sitzen. Ein Verkäufer haftet nur, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat, was oft schwer zu beweisen ist. Mein Gutachten minimiert dieses finanzielle Risiko erheblich, da ich den technischen Zustand vor Vertragsunterzeichnung genau prüfe.



