Schadensgutachten & Beweissicherung

Wenn die Versicherung Fakten verlangt.

Ein Rohrbruch, ein Wasserschaden oder Pfusch am Bau: Die Regulierung scheitert oft an unklaren Berichten. Als zertifizierter Sachverständiger liefere ich Ihnen die technische Klarheit, die Versicherungen und Gerichte für eine Auszahlung benötigen.

Warum Sie einen eigenen Experten brauchen

Oft fordert die Versicherung: „Suchen Sie sich einen Sachverständigen.“

Wenn ein Schaden eintritt, stehen oft zwei Fragen im Raum, die über viel Geld entscheiden: Ist das versichert? und Wer ist schuld?

  • Versicherungsschutz unklar
    Versicherungen lehnen Schäden oft ab, weil der Hergang nicht präzise dokumentiert ist. Mein Bericht klärt zweifelsfrei: Leitungswasser, Elementarschaden oder Wartungsmangel?

  • Regress (Handwerkerpfusch)
    Ist der Schaden durch einen Fehler eines Handwerkers entstanden? Ich sichere Beweise, damit Sie oder Ihre Versicherung Regress bei der ausführenden Firma nehmen können.

Das Gutachten im Detail

Schadensaufnahme & Bericht

Dokumentation des Ist-Zustands. Ich beschreibe den Schadenhergang so, wie Versicherungen es benötigen (inkl. Prüfung auf Polizeieinsatz, Haftpflicht-Aspekte, Versiegelungen).

Kostenschätzung (Neuwert/Zeitwert)

Was kostet die Wiederherstellung? Ich ermittle den Neuwert für die Reparatur und – falls nötig (z.B. bei Haftpflichtschäden) – den Zeitwertabzug.

Schadensaufnahme & Bericht

Dokumentation des Ist-Zustands. Ich beschreibe den Schadenhergang so, wie Versicherungen es benötigen (inkl. Prüfung auf Polizeieinsatz, Haftpflicht-Aspekte, Versiegelungen).

So läuft die Schadensermittlung ab

Häufige Fragen zur Schadensermittlung

Zahlt die Versicherung Ihr Gutachten?2026-03-02T10:04:36+00:00

In der Regel ja, sofern es sich um einen versicherten Schaden (z.B. Leitungswasser) handelt und die Versicherung der Beauftragung zugestimmt hat oder Sie aufgefordert hat, einen Experten zu suchen. Bei reinen Privatgutachten ohne Versicherungsbezug (z.B. Streit mit Handwerker ohne Rechtsschutz) tragen Sie die Kosten zunächst selbst, können diese aber oft als Schadensersatz geltend machen.

Was bedeutet „Regress“ in Ihrem Bericht?2026-03-02T10:04:31+00:00

Wenn ein Schaden durch Dritte verursacht wurde (z.B. ein Handwerker hat ein Rohr angebohrt oder eine Dichtung falsch gesetzt), prüfen wir die Regressmöglichkeiten. Das bedeutet, wir sichern Beweise, damit Ihre Wohngebäudeversicherung sich das Geld bei der Haftpflichtversicherung des Handwerkers zurückholen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?2026-03-02T10:04:29+00:00

Die Wohngebäudeversicherung zahlt meist den Neuwert (die Kosten, um den Zustand wiederherzustellen). Bei Haftpflichtschäden (jemand anderes macht Ihr Eigentum kaputt) wird oft nur der Zeitwert erstattet – also der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte (alt gegen neu). Ich ermittle beide Werte korrekt für die Regulierung.

Haben Sie einen aktuellen Schadenfall?

Warten Sie nicht, bis Folgeschäden entstehen oder Beweise verschwinden. Rufen Sie mich für eine erste Einschätzung an.

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