Die Wohngebäudeversicherung zahlt meist den Sachschaden (die Kosten, um den Zustand wiederherzustellen). Bei Haftpflichtschäden (jemand anderes macht Ihr Eigentum kaputt) wird oft nur der Zeitwert erstattet – also der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte (alt gegen neu). Ich ermittle beide Werte korrekt für die Regulierung.



