Schadensgutachten & Beweissicherung
Wenn die Versicherung Fakten verlangt.
Ein Rohrbruch, ein Wasserschaden oder Pfusch am Bau: Die Regulierung scheitert oft an unklaren Berichten. Als zertifizierter Sachverständiger liefere ich Ihnen die technische Klarheit, die Versicherungen und Gerichte für eine Auszahlung benötigen.
Warum Sie einen eigenen Experten brauchen
Oft fordert die Versicherung: „Suchen Sie sich einen Sachverständigen.“
Wenn ein Schaden eintritt, stehen oft zwei Fragen im Raum, die über viel Geld entscheiden: Ist das versichert? und Wer ist schuld?
Das Gutachten im Detail
Schadensaufnahme & Bericht
Dokumentation des Ist-Zustands. Ich beschreibe den Schadenhergang so, wie Versicherungen es benötigen (inkl. Prüfung auf Polizeieinsatz, Haftpflicht-Aspekte, Versiegelungen).
Kostenschätzung (Neuwert/Zeitwert)
Was kostet die Wiederherstellung? Ich ermittle den Neuwert für die Reparatur und – falls nötig (z.B. bei Haftpflichtschäden) – den Zeitwertabzug.
Schadensaufnahme & Bericht
Dokumentation des Ist-Zustands. Ich beschreibe den Schadenhergang so, wie Versicherungen es benötigen (inkl. Prüfung auf Polizeieinsatz, Haftpflicht-Aspekte, Versiegelungen).
So läuft die Schadensermittlung ab
Häufige Fragen zur Schadensermittlung
In der Regel ja, sofern es sich um einen versicherten Schaden (z.B. Leitungswasser) handelt und die Versicherung der Beauftragung zugestimmt hat oder Sie aufgefordert hat, einen Experten zu suchen. Bei reinen Privatgutachten ohne Versicherungsbezug (z.B. Streit mit Handwerker ohne Rechtsschutz) tragen Sie die Kosten zunächst selbst, können diese aber oft als Schadensersatz geltend machen.
Wenn ein Schaden durch Dritte verursacht wurde (z.B. ein Handwerker hat ein Rohr angebohrt oder eine Dichtung falsch gesetzt), prüfen wir die Regressmöglichkeiten. Das bedeutet, wir sichern Beweise, damit Ihre Wohngebäudeversicherung sich das Geld bei der Haftpflichtversicherung des Handwerkers zurückholen kann.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt meist den Neuwert (die Kosten, um den Zustand wiederherzustellen). Bei Haftpflichtschäden (jemand anderes macht Ihr Eigentum kaputt) wird oft nur der Zeitwert erstattet – also der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte (alt gegen neu). Ich ermittle beide Werte korrekt für die Regulierung.
Haben Sie einen aktuellen Schadenfall?
Warten Sie nicht, bis Folgeschäden entstehen oder Beweise verschwinden. Rufen Sie mich für eine erste Einschätzung an.



