3D-Scanner

Mit 3D-Scanning wird Ihr Baugutachten zukunftssicher – präzise, schnell und ohne Kompromisse in der Qualität

Immobilienkauf Beratung

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – ohne Umtauschrecht und mit langfristigen Verpflichtungen. Ein zertifizierter Sachverständiger hilft, den Zustand realistisch einzuschätzen, Risiken zu erkennen und den Kaufpreis objektiv zu bewerten.

Der Haus- oder Wohnungskauf ist eine weitreichende Entscheidung. In der Regel ist es die größte Investition im Leben. Man bindet sich lange Zeit an ein Darlehen und mit einer eigenen Immobilie gehen neue Verpflichtungen ein. Es gibt kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Daher ist es ratsam, einen Sachverständigen zurate zu ziehen. Im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung kann ich als zertifizierter Sachverständiger den Zustand und den Kaufpreis der Immobilie realistisch und unabhängig beurteilen. Ich kann Schwachstellen der Immobilie und potenzielle Risiken erkennen.

  • Hohe Tragweite der Investition

  • Keine Rückgabemöglichkeit

  • Vorteile eines Sachverständigen

Meine Beratung

Für eine fundierte Kaufentscheidung ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Ich prüfe nicht nur die Bausubstanz, sondern auch Unterlagen und Investitionsbedarf – objektiv, unabhängig und transparent.

Meine Beratung umfasst:

  • Die augenscheinliche Prüfung auf Bauschäden,
  • Die Ermittlung kurz- und mittelfristiger Investitionen,
  • Die Prüfung der Objektunterlagen auf versteckte Risiken durch z. B. Rechte und Lasten,
  • Sowie die Ermittlung die realistischen Kaufpreise

Folgende Unterlagen und Informationen sollten, wenn vorhanden unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
  • Energieausweis
  • Umfassende technische und rechtliche Prüfung

  • Ermittlung eines realistischen Kaufpreises

  • Notwendigkeit vollständiger Unterlagen vor Ortstermin

Immobilienverkaufs Beratung

Für einen erfolgreichen und fairen Immobilienverkauf ist eine unabhängige Wertermittlung entscheidend. Als Sachverständiger unterstütze ich Sie objektiv bei Preisfindung und Verkaufsstrategie.

Wenn Sie Ihre Immobilie selber verkaufen möchten, oder sicher sein wollen, dass der Immobilienmakler Ihnen keine falschen Versprechungen macht, kann ich Sie unabhängig und objektiv beraten.
Ich ermittle den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie und berate Sie gerne, mit welchen Mitteln Sie Ihre Immobilie am erfolgversprechendsten verkaufen. Im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung kann ich als zertifizierter Sachverständiger den Zustand und den Kaufpreis Ihrer Immobilie realistisch und unabhängig beurteilen.

  • Unabhängige Marktwertermittlung

  • Beratung zur Verkaufsstrategie

  • Zustandsbewertung vor Ort

Meine Beratung

Für eine verlässliche Immobilienbewertung prüfe ich Zustand, Investitionsbedarf und Unterlagen sorgfältig. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung des Kaufpreises und möglicher Risiken.

Meine Beratung umfasst:

  • Die augenscheinliche Prüfung auf Bauschäden
  • Die Ermittlung kurz- und mittelfristiger Investitionen
  • Die Prüfung der Objektunterlagen
  • Sowie die Ermittlung des realistischen Kaufpreises.

Folgende Unterlagen und Informationen sollten, wenn vorhanden unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
  • Energieausweis
  • Zustandsbewertung der Immobilie

  • Prüfung relevanter Unterlagen

  • Realistische Kaufpreisermittlung

Verkehrswertermittlung

Ein Verkehrswertgutachten liefert eine objektive Bewertung Ihrer Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben – wichtig bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerlichen Angelegenheiten.

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlichen erzielbaren, Verkehrswert (Marktwert) ihrer Immobilie oder ihres Grundstückes nach § 194 Baugesetzbuch (BGB). Es handelt sich dabei um eine objektive Beurteilung nach bestimmten und definierten Kriterien. Der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann davon abweichen.

Im privaten Bereich wird ein Verkehrswertgutachten unter anderem bei Verkauf des Objektes, Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke oder eine Zwangsversteigerung erforderlich sein. Im geschäftlichen Bereich dient ein Verkehrswertgutachten zur Feststellung und Aufteilung des Betriebsvermögens oder zur Bilanzierung.

  • Objektive Wertermittlung

  • Breite Anwendbarkeit

  • Relevanz für Unternehmen

Meine Ermittlungen

Um eine vollständige Verkehrswertermittlung durchführen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Vorhandene Wertermittlungen
  • Bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
  • Bei Rechten in Abt. II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Grundbuch und Baurechtliche Informationen

  • Technische Unterlagen zur Immobilie

  • Lage- und Umweltbezogene Daten

Immobilien Kurzgutachten

Das Immobilien-Kurzgutachten liefert eine schnelle, kostengünstige und fundierte Wertermittlung – ideal für Kauf oder Verkauf. Es basiert auf anerkannten Verfahren und enthält alle wichtigen Unterlagen.

Das Immobilien-Kurzgutachten ist die preiswerte, aber inhaltlich gleichwertige Alternative zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BGB. Wenn Sie für einen Ankauf oder einen Immobilienverkauf den Marktpreis ihres Objekts (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung) bestimmen möchten, können Sie sich auf das Kurzgutachten stützen. Es berücksichtigt alle gängigen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert) nach ImmoWert 2010, liefert eine strukturierte.

Objektbeschreibung, beinhaltet eine kleine Fotodokumentation und führt alle notwendigen Unterlagen (Grundbuchauszüge etc.) im Anhang.

Folgende Unterlagen und Informationen sollten, wenn soweit vorhanden, unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
  • Energieausweis
  • Kurzgutachten als kostengünstige Alternative

  • Professionelle Wertermittlung

  • Vollständige Unterlagen als Grundlage

Energieausweis / Bedarfsausweis

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht den Vergleich mit anderen. Er zeigt auf, wie gut ein Gebäude Wärmeverluste minimiert und die Energiekosten senkt, basierend auf der Einstufung von A+ bis H.

Der Energieausweis ist ein Ausweis, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Mit Hilfe eines Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Analog zu den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten wird ein Gebäude anhand seiner energetischen Qualität eingestuft. Niedrige Werte in diesem Bereich stehen für die Tauglichkeit eines Gebäudes, Wärmeverluste zu minimieren und dadurch die Energiekosten gering zu halten. Der Energieausweis nach GEG 2020 enthält eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht).

  • Bewertung der Energieeffizienz

  • Einstufung in Energieeffizienzklassen

  • Kostensenkungspotential

Energieausweis / Bedarfsausweis

Wann besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in dem Gebäude Energie Gesetz GEG verbindlich geregelt. Missachtung kann mit Bußgeldern bestraft werden. Ausgenommen von der o. g. Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Immobilie von der Ausweispflicht befreit ist oder nicht, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

  • Pflicht zur Vorlage des Energieausweises

  • Rechtliche Grundlage

  • Ausnahmen