Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Simon Zehnpfenning
Geer 34
48653 Coesfeld-Lette
Vertreten durch:
Simon Zehnpfenning
Steuer ID: 84175346926
Kontakt:
Telefon: 02546 939 85 20
Fax: 03222-2132981
E-Mail: info@sv-zehnpfenning.de
Haftungsbegrenzungserklärung
Geltungsbereich
Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Gutachten, Bewertungen, Beratungen und sonstige sachverständige Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) des Sachverständigen, der Baugutachter Zehnpfenning und auch deren Erfüllungsgehilfen, egal ob im Angestellten-Verhältnis oder als Dienstleister. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei sich widersprechenden Inhalten zu den AGB gelten sinngemäß die in dieser Haftungsbegrenzung vorrangig.
- Haftungsausschluss
Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung gegeben. Trotz aller Sorgfalt und Erfahrung ist eine Haftung für übersehene Planungs- und/oder Ausführungsfehler ausgeschlossen. Erfolgt die Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen (Geschäftsleitern im Sinne des HGB, BT2), so ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, bis auf Vorsatz, vollständig ausgeschlossen. - Keine Haftung für Folgeschäden
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. - Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit
Die Leistungen des Sachverständigen basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen und anerkannten Regeln der Technik. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und abschließende Beurteilung wird nicht übernommen. Unsere Untersuchungen erfolgen möglicherweise nur stichprobenhaft, sowohl zeitlich als auch in Bezug auf das Objekt, sodass möglicherweise bestimmte Punkte nicht erkannt werden können.
Der Sachverständige übernimmt keine Überprüfung von Planungsleistungen. Dies betrifft auch den Bereich Brandschutz, Statik, Baurecht etc. Es wird lediglich die Situation, wie vor Ort vorgefunden, in die Bewertung aufgenommen. Eine Haftung für nicht entdeckte Planungsfehler ist demnach ausgeschlossen.
Der Sachverständige übernimmt keine Rechtsberatung. Der Sachverständige kann bei allgemeinen Bauschäden ggf. Spezialkenntnisse, beispielsweise im Bereich Statik, nicht prüfen und nicht bewerten. Der Auftraggeber sollte in solchen Fällen gegebenenfalls eigenständig einen weiteren Fach-Gutachter bzw. Juristen hinzuziehen, auch wenn durch den Sachverständigen hierzu kein expliziter Hinweis erfolgt.
Der Sachverständige nimmt keine Bauteilöffnungen vor, weshalb versteckte Mängel oder nicht erkennbare Fehler möglicherweise nicht festgestellt werden können. Eine Haftung für solche nicht erkennbaren Fehler ist ausgeschlossen, auch wenn Anhaltspunkte bestanden oder bestehen.
- Beschränkung der Ersatzpflicht
Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Ersatzpflicht des Sachverständigen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die maximale Haftungssumme beträgt in jedem Fall 500.000 €. - Keine Haftung gegenüber Dritten
Die Leistungen des Sachverständigen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Haftung gegenüber Dritten, insbesondere bei Weitergabe des Gutachtens oder der Beratung, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Leistungen des Sachverständigen resultieren könnten. - Eingereichte Unterlagen
Die Einreichung von Unterlagen, beispielsweise Schriftwechsel oder Bauunterlagen, bedeutet nicht, dass diese durch uns ganz oder teilweise zur Kenntnis genommen wurden, auch wenn wir deren Empfang bestätigen. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haftungsbegrenzung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Sachverständigen, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.
Stand: 10.03.2025